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Die Synagogenbauten der Neuzeit

Von der Betstube zur ersten Synagoge:
Die Betstube im Tal

Nach Wolfram Selig

Die Zerstörung der Münchner Hauptsynagoge durch die Nationalsozialisten im Juni 1938 bedeutete für die Juden der Stadt das Ende einer Entwicklung, die in den vergangenen 150 Jahren nach und nach und mit vielen Rückschlägen schließlich zur vollen Gleichberechtigung des jüdischen Bevölkerungsteils geführt hatte.

Nach der Vertreibung aus der Stadt im Jahre 1442 hatte es rund 300 Jahre gedauert, bis sich Juden ab Mitte des 18. Jahrhunderts wieder fest in München niederlassen konnten. 1750 gab es gerade wieder 20 Juden in der Stadt, 1781 waren es 53, bis 1790 war ihre Zahl auf 127 angestiegen.

(Quelle: Stadtarchiv München, Polizeidirektion)

Im 18. Jahrhundert war den Juden der Bau einer Synagoge und damit verbunden die öffentliche Ausübung ihres Glaubens verboten. Sie hatten ab 1763 lediglich eine Betstube in einem Privathaus im Tal 13. Das Haus gehörte damals Maria Sara Langer, die es von ihrem verstorbenen Mann geerbt hatte. Sie heiratete dann Johann Bromberger, der nach ihrem Tod ab 1765 alleiniger Besitzer dieses Hauses war. Nach seinem Tod ging das Gebäude an seine zweite Frau Maria Theresia Bromberger.
In einem Buch über "Die Häuser und Gassen der Stadt" wird dieses Haus "Judenbranntweiners und Weiser Haus" genannt, "worin schon immer Juden wohnten".

Beim Judenbranntweiner wohnte im zweiten Stock die Familie Abraham Wolf Wertheimer, die angesehenste jüdische Familie Münchens in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Sie stammte aus Wien, wo sie eine bedeutende Rolle in der Finanzwelt spielte. Abraham Wolfs Familie trat schon 1722 in Geschäftsbeziehungen zum bayerischen Hof durch Darlehensvertrag und Juwelenlieferungen zur Hochzeit von Karl Albrecht. Sie kam in den dreißiger Jahren des 18. Jahrhunderts nach München, ursprünglich um ihre Forderungen gegen den bayerischen Staat durchzusetzen, nachdem Karl Albrecht seine Zahlungen eingestellt hatte.


(siehe
A.Cohen, Die Munchener Judenschaft 1750—1861, in Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland 4/1930, S. 265f.).

Abraham Wolf war "hiesig Churfürstlicher Hoffactor und zwar der älteste". In einem Raum seiner Wohnung war die Betstube, in der sich die Münchner Juden zu ihren Gottesdiensten versammelten. Dabei handelte es sich um "eine lange, unverhältnismäßig schmale, viereckige Stube, die eine kleine, hölzerne, ärmliche Lade hatte" mit lediglich "etwas über 50 Männerbetstühlen".

(siehe
E. Kirschner, Gedenket der Tage der Vorzeit, in: Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 4/1926, S. 88).

Im Jahre 1798 war die jüdische Bevölkerung der Stadt auf 220 Personen angewachsen: "Oberhäupter der Familien 35, deren Weiber 33, Kinder 98, Dienerschaft 54" (laut Judenschaftsdeskription, zitiert nach Cohen).

Die zunehmende Zahl der Juden in der Stadt, die sich als Gemeinschaft immer noch quasi in rechtlosem Raum befanden, erforderte von Seiten der staatlichen Instanzen Maßnahmen zur Einordnung unter die übrigen Untertanen. Erleichtert und beschleunigt wurden dies
bezügliche Bestrebungen durch das von der französischen Revolution verkündete und verbreitete politische Gedankengut, das ja u.a. die Gleichheit aller Bürger postulierte. Ein erster Schritt zur "Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben der Haupt- und Residenzstadt" war das "Regulativ über die Münchner Judenschaft" vom 17. Juni 1805". Dieses Regulativ unterwarf die Juden zwar noch weitgehenden Einschränkungen, sprach ihnen aber auch bestimmte Rechte zu.
Neben Niederlassungsbeschränkungen für zweite und weitere Kinder jüdischer Familien standen in dem Regulativ u.a. die offizielle Genehmigung der Religionsausübung, wenn auch nicht in der Öffentlichkeit und in öffentlich zugänglichen Gebäuden, und die Erlaubnis zur Anlage eines eigenen Friedhofes.

In der Mohren-Apotheke (rechtes Gebäude) im Tal 13 (hier der Bauzustand nach der Aufstockung 1847) befand sich im 2. Stock die Betstube.

Übergehen wir die folgenden Jahre, die gekennzeichnet waren durch die Suche nach Lösung der Probleme, die sich aus der unterschiedlichen Lage der Juden in den verschiedenen Landesteilen des aus unterschiedlichsten Territorien soeben entstandenen Königreiches ergaben.

Am 10. Juni 1813 trat durch Veröffentlichung im Regierungsblatt das sogenannte Judenedikt in Kraft, das sowohl Rechte als auch zahlreiche Beschränkungen für die Juden in Bayern bis ins Kleinste festlegte.

Für das hier zu behandelnde Thema ist von ausschlaggebender Bedeutung, daß das Edikt die rechtliche Grundlage für die Bildung von Kultusgemeinden und die Einrichtung von Gotteshäusern und Friedhöfen schuf.
So gründeten zu Beginn des Jahres 1815 in der bereits erwähnten Wohnung der Judith Wertheimer, der Witwe Abraham Wolfs, 39 Männer die Israelitische Kultusgemeinde. Ihre ersten Administratoren waren Israel Hirsch Pappenheimer und Eduard Marx. Diese betrieben tatkräftig den Bau eines Israelitischen Friedhofes. Für diesen Zweck wurde auf Beschluß der Gemeindemitglieder ein Grundstück an der Thalkirchner Straße erworben. Bereits am 24. März 1816 fand hier die erste Beisetzung statt".

(siehe: Hauptsyn. München 1887-1938, München 1987, S.64f. Bei diesem Buch handelt es sich um eine 'Neuauflage der "Festgabe, 50 Jahre Hauptsynagoge München 1887—1937", München 1937, vgl E.Orthenau, Aus einer jüdischen Familientruhe Münchens, in Hans Lamm, Vergangene Tage, Jüdische Kultur in München, München-Wien 1982, S 110).

Von der Betstube zur ersten Synagoge:
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Am 21.April 1826 konnte die junge Gemeinde die Einweihung der Synagoge an der Westenriederstraße feiern. Erbaut wurde sie nach Plänen des Hofbaumeisters Metivier...

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